Studentische Mitarbeit in Forschung und Verwaltung
Chiffre REWI-15001
Beginn/Dauer:
- ehest möglich
- befristet bis 27.11.2028, Möglichkeit zur Verlängerung auf maximal 4 Jahre bei fortdauerndem Bedarf, Vorliegen der Voraussetzungen und positiver Leistungsbeurteilung
Organisationseinheit:
- Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Standort Innsbruck
Beschäftigungsausmaß:
Ihre Aufgaben:
- Mitwirkung an Forschungsprojekten zum österreichischen Strafrecht
- Übernahme von Verwaltungstätigkeiten
Ihr Profil:
- Laufendes Bachelor-, Master- oder Diplomstudium der Rechtswissenschaften
- Absolvierte Fachprüfung aus Strafrecht- und Strafverfahrensrecht und Verfassungsrecht
- Sehr gute Kenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht
- Gute EDV-Kenntnisse (gängige Programme wie MS-Office)
- Interesse am Fach Straf- und Strafprozessrecht
- Interesse an Recherche- und Korrekturarbeiten
- Teamfähigkeit
- Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten
- Freundliches Wesen im Umgang mit MitarbeiterInnen und Studierenden
Die Beschreibung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/personalabteilung/wissenschaftliches_personal/profile-wiss-personal/studentische-mitarbeiterinnen.html
Unser Angebot:
Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.
Für diese Position ist ein Entgelt von brutto € 337 / Monat (14 mal)* vorgesehen.
*Stand 2025
Bewerbung:
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 05.05.2025 unter Angabe der Chiffre REWI-15001
Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.
Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.