Studentische Mitarbeit in Forschung und Verwaltung (Ersatzkraft)
Chiffre REWI-14732
Beginn/Dauer:
- ab 01.03.2025
- befristet bis 14.09.2025, Möglichkeit zur Verlängerung auf maximal 4 Jahre bei fortdauerndem Bedarf, Vorliegen der Voraussetzungen und positiver Leistungsbeurteilung, längstens jedoch bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers
Organisationseinheit:
- Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie, Standort Innsbruck
Beschäftigungsausmaß:
- Ersatzkraft - 10 Stunden/Woche
Ihre Aufgaben:
- Mitarbeit an Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Arbeiten
- Mitarbeit in der Lehre
- Verwaltungstätigkeit
Ihr Profil:
- Laufendes Diplomstudium der Rechtswissenschaften oder Masterstudium Wirtschaftsrecht
- Absolvierte Fachprüfung aus Strafrecht und Strafverfahrensrecht und gute Kenntnisse in diesem Fach
- Gute Englischkenntnisse
- Solide EDV-Kenntnisse
- Verlässlichkeit, Einsatzbereitschaft und Eigenständigkeit
- Teamfähigkeit
- Freundliches Wesen im Umgang mit Mitarbeiter:innen und Studierenden
Die Beschreibung der mit dieser Stelle verbundenen Aufgaben und Anforderungen finden Sie unter:
https://www.uibk.ac.at/universitaet/profile-wiss-personal/studentische-mitarbeiterinnen.html
Unser Angebot:
Bei uns erwarten Sie spannende Aufgaben, flexible Arbeitszeiten, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld, attraktive Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, eine bezahlte Mittagspause, ein Essenszuschuss und vieles mehr! https://www.uibk.ac.at/universitaet/zusatzleistungen/.
Für diese Position ist ein Entgelt von brutto € 650 / Monat (14 mal)* vorgesehen.
*Stand 2024
Bewerbung:
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung bis 07.01.2025 unter Angabe der Chiffre REWI-14732
Die Universität Innsbruck legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Chancengleichheit und Diversität.
Die Universität Innsbruck strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für wissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Der österreichischen Behindertengesetzgebung folgend werden qualifizierte Personen ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.