In der Gemeinde Fritzens ist ab sofort die Stelle einer
Assistenzkraft (m/w/d) für die Volksschule Fritzens
mit einem Beschäftigungsausmaß von 21 Wochenstunden zu besetzen
Aufgabenbereich
- Unterstützung im schulischen Alltag für Schüler*innen mit individuellen Bedürfnissen
- Unterstützung bei schulischen Anforderungen in Absprache mit der Lehrperson
- Einzelförderung nach fachlicher Anleitung der Lehrperson
- Ermöglichung und Unterstützung von Sozialkontakten mit anderen Kindern
- Emotionale Unterstützung und Stärkung im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung
Erfordernisse
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU-/EWR-Bürger/in
- Einwandfreier Leumund
- Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst (evtl. Nachweis über Befreiung zur Ableistung)
- Selbstständiges Arbeiten und hohes Verantwortungsbewusstsein
- Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung von Vorteil
- Flexibilität und Kreativität
- Sicheres Auftreten sowie hohe soziale und kommunikative Kompetenzen
- Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012 (G-VBG 2012) idgF. Das Mindestentgelt beträgt monatlich brutto € 2.249,70 (bei Vollzeitbeschäftigung), wobei die exakte Höhe des Entgeltes im Einzelfall nach dem ermittelten Vorrückungsstichtag (insbesondere anrechenbare Vordienstzeiten) festgestellt wird. Der erste Monat gilt als Probemonat. Auf § 2 des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 iVm § 7 Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 wird verwiesen.
Schriftliche Bewerbungsschreiben samt Unterlagen (Lebenslauf, Schul- und Dienstzeugnisse, Strafregisterbescheinigung, aktueller Versicherungsdatenauszug, bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst bzw. Nachweis über Befreiung zur Ableistung) sind bis spätestens 07.01.2025 beim Gemeindeamt Fritzens, Bergstraße 2, 6122 Fritzens einzubringen oder per E-Mail zu senden.
Der Bürgermeister
Ing. Markus Freimüller