Was macht ein:e Notar*in?
Notar*innen bekleiden in ihrer Tätigkeit ein öffentliches Amt, in welchem sie öffentliche Urkunden ausstellen bzw. beglaubigen. Ihre Hauptaufgabe liegt dabei auf der Beurkundung von Wissens- bzw. Willenserklärungen ihrer Klient:innen. Diese werden von den Notar*innen rechtlich in ihren Problemen und Wünschen beraten, klären sie über geltende Regelungen auf und erstellen alle notwendigen Schriftstücke (Verträge, Urkunden, etc.).
Berufsbild Notar*in
Ihre Arbeit richtet sich allein nach dem Recht und ist demnach weder vom Staat noch von Parteien abhängig. Dadurch wird sichergestellt, dass Notar*innen ohne (politische) Beeinflussung die unterschiedlichen Urkunden auf Echtheit verifizieren können und sorgen darüber hinaus für die Vollstreckbarkeit, Aufbewahrung und Beweiskraft ebendieser.
Neben den erwähnten Aufgaben wird von den Notar*innen auch ein breites Feld an außerstreitigen Rechtsangelegenheiten und bearbeiten dabei für Klient:innen beispielsweise Angelegenheiten in Sachen Ehe (z.B. Ehevertrag) oder bei Mietverhältnissen usw. Um als Notar*in tätig zu werden, ist – neben einem abgeschlossenen Studium im Bereich der Rechtswissenschaften oder dem Wirtschaftsrecht – eine österreichische Staatsbürgerschaft nötig. Zusätzlich sollten ein sehr gute Allgemeinbildung, hohes Verantwortungsbewusstsein, abstraktes Denkvermögen, Kommunikationsstärke, psychische Belastbarkeit sowie die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung im sich wandelnden Rechtssystem mitgebracht werden.
Die Aufgaben von Notar*innen
- Aufnahme der Wünsche/Probleme von Klient:innen
- Ausführliche rechtliche Beratung
- Erstellung aller nötigen Schriftstücke (Urkunden)
- Sicherstellung der Echtheit, Vollstreckbarkeit, Aufbewahrung und Beweiskraft der Urkunden
- Teilweise Verwaltung von Vermögen
- Durchführung von Verlassenschaften
- Etc.
Die Ausbildung und Karrierechancen
Wie eingangs kurz erwähnt, ist für die Tätigkeit ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudienabschluss (Achtung: Bachelor ist NICHT ausreichend) im Bereich der Rechtswissenschaften oder dem Wirtschafsrecht nötig, welche Beispielsweise an der Universität Innsbruck absolviert werden können. Nach dem Studium muss die Gerichtspraxis und darauffolgend die spezifische Berufsausbildung absolviert werden, um anschließend die Notariatsprüfung absolvieren zu können. Aber auch nach abgeschlossener Ausbildung ist es für Notar*innen (bzw. für alle im Rechtsbereich tätigen Menschen) äußerst bedeutend, sich laufend fortzubilden, um stets über die aktuellen Rechtsgrundlagen informiert zu sein.
Durch den stetigen Wandel des Rechtssystems und die zunehmende Globalisierung, welche wiederum zu einer teilweisen „Verschmelzung“ unterschiedlicher internationaler Rechtsgrundlagen führt, haben Notar*innen sehr gute Karrierechancen. Es entstehen dadurch immer wieder neue Interessenslage, welche von Notar*innen als Träger:innen des öffentlichen Amtes vertreten werden wollen.