Was macht ein:e Fahrlehrer:in?
Fahrlehrer:innen sind für die theoretische und praktische Ausbildung von Fahrschüler:innen zuständig, damit diese die erforderlichen Tests bestehen und die jeweilige angestrebte Lenkberechtigung erhalten. Dabei lehren Fahrlehrer:in den Schüler:innen, wie sie das jeweilige Fahrzeug gefahrlos lenken können, welche rechtliche Grundlagen es dabei zu beachten gilt und vermitteln auch grundlegende technische Grundlagen.
Berufsbild Fahrlehrer:in
Die Ausbildung von Fahrlehrer:innen ist gesetzlich geregelt, an einige Voraussetzungen geknüpft (siehe weiter unten) und darf nur durch ermächtigte Ausbildungsstätten erfolgen. Darüber hinaus sollten Berufsanwärter:innen technisches Interesse, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten/didaktisches Verständnis, hohe Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und nur Interesse an Autos mitbringen.
Die Aufgaben von Fahrlehrer:innen
- Theoretische Schulung planen und leiten
- Praktischen Fahrunterricht geben (teilweise)
- Fahrschüler:innen betreuen/anfallende Fragen beantworten
- Teils administrative Tätigkeiten
Die Ausbildung und Karrierechancen
Wie kurz erwähnt, ist zur Berufsausübung als Fahrlehrer:in die Absolvierung einer gesetzlich geregelten Ausbildung zu absolvieren. Damit Berufsanwärter:innen die Lehrbefähigungsprüfung ablegen dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Lenkberechtigung seit min. 3 Jahren
- Lenkpraxis von min. 3 Jahren
- Keine schwereren Verstöße gegen Verkehrsvorschriften
- Matura bzw. min. 5 Praxis als Fahrlehrer:in
- Tätig als Fahrlehrer:in im vergangen Jahr oder 5 Jahre innerhalb der letzten 8 Jahre
Die Lehrbefähigungsprüfung gliedert sich in einen mündlichen und schriftlichen Theorieteil sowie einen Praxisteil und kann beispielsweise beim bfi absolviert werden.