Was macht ein:e Fahrlehrer:in?

Fahrlehrer:innen sind für die theoretische und praktische Ausbildung von Fahrschüler:innen zuständig, damit diese die erforderlichen Tests bestehen und die jeweilige angestrebte Lenkberechtigung erhalten. Dabei lehren Fahrlehrer:in den Schüler:innen, wie sie das jeweilige Fahrzeug gefahrlos lenken können, welche rechtliche Grundlagen es dabei zu beachten gilt und vermitteln auch grundlegende technische Grundlagen.

Was macht ein:e Fahrlehrer:in?

Berufsbild Fahrlehrer:in

Die Ausbildung von Fahrlehrer:innen ist gesetzlich geregelt, an einige Voraussetzungen geknüpft (siehe weiter unten) und darf nur durch ermächtigte Ausbildungsstätten erfolgen. Darüber hinaus sollten Berufsanwärter:innen technisches Interesse, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten/didaktisches Verständnis, hohe Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und nur Interesse an Autos mitbringen.


Die Aufgaben von Fahrlehrer:innen

  • Theoretische Schulung planen und leiten
  • Praktischen Fahrunterricht geben (teilweise)
  • Fahrschüler:innen betreuen/anfallende Fragen beantworten
  • Teils administrative Tätigkeiten

Die Ausbildung und Karrierechancen

Wie kurz erwähnt, ist zur Berufsausübung als Fahrlehrer:in die Absolvierung einer gesetzlich geregelten Ausbildung zu absolvieren. Damit Berufsanwärter:innen die Lehrbefähigungsprüfung ablegen dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Lenkberechtigung seit min. 3 Jahren
  • Lenkpraxis von min. 3 Jahren
  • Keine schwereren Verstöße gegen Verkehrsvorschriften
  • Matura bzw. min. 5 Praxis als Fahrlehrer:in
  • Tätig als Fahrlehrer:in im vergangen Jahr oder 5 Jahre innerhalb der letzten 8 Jahre

Die Lehrbefähigungsprüfung gliedert sich in einen mündlichen und schriftlichen Theorieteil sowie einen Praxisteil und kann beispielsweise beim bfi absolviert werden.

 

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