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Vizepräsidentin / Vizepräsident

Im Landesverwaltungsgericht Tirol ist mit Wirksamkeit 1. April 2025 die Funktion der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten in der Entlohnungsklasse 21 bzw. A/a neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt mit einem Beschäftigungsausmaß von grundsätzlich 40 Wochenstunden. Der Dienstort ist Innsbruck. Das Mindestentgelt im Besoldungssystem-Neu beträgt derzeit monatlich € 7.389,86 brutto. Im Besoldungssystem-Alt wird eine Verwendungszulage in der Höhe von 50 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V gewährt.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:

Der mit dieser Funktion verbundene Aufgabenbereich ergibt sich aus dem Tiroler Landesverwaltungsgerichtsgesetz (TLVwGG), LGBl. Nr. 148/2012, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 90/2023.

Ernennungsvoraussetzungen:

Nach § 2 Abs. 3 TLVwGG dürfen nur Personen ernannt werden, die

Zudem sind die Unvereinbarkeitsregeln des § 4 TLVwGG zu beachten.

Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden folgende Voraussetzungen erwartet:

Der Bewerbung sind die Nachweise der in der Ausschreibung genannten Erfordernisse anzuschließen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die ausgeschriebene Funktion als geeignet erscheinen lassen. 

Bewerbungen sind spätestens bis 09.02.2025 an Herrn Landesamtsdirektor Dr. Herbert Forster, wenn möglich per E-Mail an lad@tirol.gv.at, oder sonst postalisch unter Büro Landesamtsdirektor, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, unter Angabe der Aktenzahl 70-2024/427-1 zu richten. Wird die Bewerbung an anderer Stelle eingebracht, so gilt die Bewerbung nur dann als rechtzeitig eingebracht, wenn sie innerhalb offener Bewerbungsfrist an den Landesamtsdirektor weitergeleitet wurde.

Gemäß § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 werden insbesondere Frauen eingeladen, sich zu bewerben.

Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne!

Vizepräsidentin / Vizepräsident

Vizepräsidentin / Vizepräsident

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