Vizepräsidentin / Vizepräsident
- Landesverwaltungsgericht, Dienstort: Innsbruck
- grundsätzlich Vollzeit (40 Wochenstunden)
- dauerhafte Anstellung
- Bewerbungsfrist: 09. Februar 2025
Im Landesverwaltungsgericht Tirol ist mit Wirksamkeit 1. April 2025 die Funktion der Vizepräsidentin / des Vizepräsidenten in der Entlohnungsklasse 21 bzw. A/a neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt mit einem Beschäftigungsausmaß von grundsätzlich 40 Wochenstunden. Der Dienstort ist Innsbruck. Das Mindestentgelt im Besoldungssystem-Neu beträgt derzeit monatlich € 7.389,86 brutto. Im Besoldungssystem-Alt wird eine Verwendungszulage in der Höhe von 50 % des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V gewährt.
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:
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Vertretung und Unterstützung des Präsidenten des Landesverwaltungsgericht Tirol
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Aufgaben im Rahmen der übertragenen monokratischen Justizverwaltung sowie Mitwirkung an der kollegialen Justizverwaltung
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Aufgaben im Rahmen der Rechtsprechung
Der mit dieser Funktion verbundene Aufgabenbereich ergibt sich aus dem Tiroler Landesverwaltungsgerichtsgesetz (TLVwGG), LGBl. Nr. 148/2012, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 90/2023.
Ernennungsvoraussetzungen:
Nach § 2 Abs. 3 TLVwGG dürfen nur Personen ernannt werden, die
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österreichische Staatsbürger sind,
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entscheidungsfähig sind und für die keine aufrechte Vertretung nach § 1034 ABGB vorliegt,
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das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben,
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wenigstens fünf Jahre einen Beruf ausgeübt haben, für den der Abschluss eines Studiums nach lit. c vorgeschrieben ist, und
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weiters
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eine Prüfung erfolgreich abgelegt haben, die für die Ausübung eines Berufes nach lit. d staatlich anerkannt ist, oder
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eine Lehrbefugnis auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität besitzen oder als Assistenzprofessor auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität tätig sind.
Zudem sind die Unvereinbarkeitsregeln des § 4 TLVwGG zu beachten.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern werden folgende Voraussetzungen erwartet:
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persönliche und fachliche Eignung für die mit der Ausübung der Tätigkeiten einer Richterin / eines Richters des Landesverwaltungsgerichts verbundenen Aufgaben
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weitreichende Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts und der Rechtsprechung
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überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Motivationsfähigkeit
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hohe soziale Kompetenz und sehr gute Teamfähigkeit
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Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit sowie gutes Verhandlungsgeschick
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Innovations- und Reformfähigkeit
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vorausschauendes, zielgerichtetes und lösungsorientiertes Handeln
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eingehende Kenntnisse und mehrjährige Erfahrung im Verfahrens- und Verwaltungsmanagement von Vorteil
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Führungskompetenz, Erfahrung in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die Fähigkeit zur wirkungsorientierten ökonomischen Verwaltungsführung von Vorteil
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Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der digitalen Aktenführung sowie in Digitalisierungsprozessen von Vorteil
Der Bewerbung sind die Nachweise der in der Ausschreibung genannten Erfordernisse anzuschließen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die ausgeschriebene Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Bewerbungen sind spätestens bis 09.02.2025 an Herrn Landesamtsdirektor Dr. Herbert Forster, wenn möglich per E-Mail an lad@tirol.gv.at, oder sonst postalisch unter Büro Landesamtsdirektor, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck, unter Angabe der Aktenzahl 70-2024/427-1 zu richten. Wird die Bewerbung an anderer Stelle eingebracht, so gilt die Bewerbung nur dann als rechtzeitig eingebracht, wenn sie innerhalb offener Bewerbungsfrist an den Landesamtsdirektor weitergeleitet wurde.
Gemäß § 7 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2005 werden insbesondere Frauen eingeladen, sich zu bewerben.
Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne!
- Für nähere inhaltliche Auskünfte steht Ihnen der Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Dr. Klaus Wallnöfer, LL.M., unter der Telefonnummer 0512 9017 1700, gerne zur Verfügung.