1 Landesverwaltungsgericht Tirol Job in Tirol
Die verfassungs- und einfachgesetzlichen Grundlagen zur Zuständigkeit und Organisation des Landesverwaltungsgerichtes Tirol sind insbesondere im 8. Hauptstück des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) und im Tiroler Landesverwaltungsgerichtsgesetz (TLVwGG) verankert. Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der LandesverwaltungsrichterInnen werden in der vom Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss des Landesverwaltungsgerichtes Tirol zu erlassenden Geschäftsverteilung festgelegt.
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österreichische Staatsbürger sind, -
entscheidungsfähig sind und für die keine aufrechte Vertretung nach § 1034 ABGB vorliegt, -
das Studium der Rechtswissenschaften oder die rechts- und staatswissenschaftlichen Studien an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben, -
wenigstens fünf Jahre einen Beruf ausgeübt haben, für den der Abschluss eines Studiums nach lit c vorgeschrieben ist, und -
weiters
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