Die Stadtgemeinde Wörgl zählt zu den größten Gemeinden Tirols.
Wir suchen ab sofort im Ausmaß von 50,00% - 62,50% (= 20-25 Wochenstunden) eine*n
JURIST*IN
ABTEILUNG RECHT & SICHERHEIT
IHR AUFGABENGEBIET:
- Selbständiges und eigenverantwortliches Lösen von juristischen Problemstellungen mit folgenden Schwerpunkten:
Verwaltungs- und Zivilrecht, Veranstaltungswesen, Gewerberecht,
Marktwesen, Öffentliche Ordnung und allgemeine Sicherheit - Abwicklung von Verfahren nach den geltenden Rechtsvorschriften
- Erstellung und Prüfung von Verträgen und Verordnungen
- Beobachten aktueller Judikaturen und Recherchetätigkeiten
IHR PROFIL:
- Abgeschlossenes Diplomstudium der Rechtswissenschaften und/oder Wirtschaftsrecht
- Fundierte juristische Kenntnisse vor allem im Bereich des öffentlichen Rechts, des Verfahrens-, Zivil- und Wirtschaftsrechts
- Absolviertes Gerichts- und Verwaltungspraktikum, sowie berufliche Praxis von Vorteil
- Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Eigenmotivation, Teamfähigkeit und Belastbarkeit
- Engagierte, selbständige und strukturierte Herangehensweise an juristische Problemstellungen
- Versierte EDV-Kenntnisse
- Eigenverantwortliche, gewissenhafte und genaue Arbeitsweise
- Hoher Anspruch an Vertraulichkeit
UNSER ANGEBOT:
- Eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit im krisensicheren öffentlichen Dienst
- Leistungsgerechte Entlohnung
- Gleitende Arbeitszeit
- Bis zu 6 Urlaubswochen jährlich (je nach Lebensalter)
- Ein kollegiales Team
- Umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten
- Benefits wie kostenloses „Klimaticket‘‘ Tirol, zusätzliches Kindergeld uvm.
Werden Sie Teil unseres Teams und senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an die Stadtgemeinde Wörgl, Stadtamtsdirektion, Bahnhofstraße 15, 6300 Wörgl, oder per E-Mail an bewerbung@stadt.woergl.at. Das Bruttomonatsgehalt beträgt für diese Position auf Vollzeitbasis mindestens € 3.820,90 ohne Anrechnung von Vordienstzeiten. Abhängig von Ausbildung, Qualifikation und Erfahrung ist eine Überzahlung möglich. Die Entlohnung richtet sich nach den Bestimmungen des T-GVBG 2012.
Die Bewerbungsfrist endet mit 30.04.2025.
DER BÜRGERMEISTER
MICHAEL RIEDHART