Beschäftigungsausmaß: Voll- oder Teilzeitbeschäftigung
Die Einstufung erfolgt nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 i.d.j.g.F.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Mindestentgelt auf Grund von gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Entgeltbestandteile erhöht.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Beischluss der üblichen Unterlagen (Personaldokumente, Passfoto, Staatsbürgerschaftsnachweis, Abschlusszeugnis über Schul- und Berufsausbildung, Dienstzeugnisse, Lebenslauf, Strafregisterauszug für Kinder- und Jugendarbeit) an:
Gemeinde Leutasch, z. Hd. Bürgermeister Georgios Chrysochoidis, Kirchplatzl 128a, 6105 Leutasch, oder per Email an gemeinde@leutasch.gv.at.